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Heinrich IV. und das "Wildbann-Gebiet"

von Prof. Gottfried Rehm

Im Jahr 1059 verlieh der Vormund des Kaisers Heinrich IV. den "Wildbann" eines größeren Gebietes in Buchonien dem Kloster Fulda, also die Jagd- und Forstrechte. Diese "Wildbann-Schenkung" erfolgte, um den Fuldaer Fürstabt an der Seite des Sachsenkaisers zu halten. Die Schenkung wirkte sich im Laufe der Zeit für das Kloster Fulda wie ein Territorial-Erwerb aus und war der Kern des fuldischen Staatsgebietes.

Zwar gehörten bereits vor 1059 zahlreiche kleinere und größere Einzelbesitzungen in Rhön und Vogelsberg zum Kloster, sie lagen aber verstreut und hingen meistens nicht zusammen. Doch nun schuf diese Schenkung aus einzelnen Streubesitzungen ein zusammenhängendes Gebiet: Es reichte im Norden bis Odensachsen, im Osten bis Haselstein, (Soisdorf und Rasdorf waren bereits fuldisch), weiter bis Lahrbach und zum Ellenbogen, umfasste dann das spätere Amt Sondheim (das allerdings 1366 wieder verloren ging), führte im Süden von Oberelsbach zum Dammersfeld und weiter bis Kissingen und Hammelburg (das Fulda bereits seit 777 besaß); im Westen reichte das Gebiet bis Orb, Salmünster, Schlüchtern, Herbstein und Schlitz: Somit war ein geschlossenes politisches Herrschafts-Gebiet für das Hochstift Fulda geschaffen worden, das mit einigen Änderungen jahrhundertelang Bestand hatte.

© 1997 Symbol: E-Mail LinkG. Rehm
Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung des Autors Symbol: Interner LinkProf. Gottfried Rehm. Alle Rechte beim Autor.


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