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Die Fränkische Saale

Die Fränkische Saale durchzieht Unterfranken, im nördlichen Bayern. Sie entspringt im Grabfeld, östlich von Bad Königshofen und fließt durch Bad Neustadt, Bad Kissingen, Hammelburg und bei Gemünden in den Main.

Ihre Gesamtlänge beträgt 136 km, wobei eine Befahrung allerdings erst ab Bad Neustadt bei Flusskilometer 96,5 erlaubt ist. Sie ist als langsam fließender und beschaulicher Wanderfluss beliebt. Eingebettet zwischen sanften Hügeln, Wäldern und Auen bietet sich eine abwechslungsreiche Kulisse.

kurze Pause...

Zahlreiche Wehre, Mühlen und verträumte Ortschaften laden zum Verweilen und zur Einkehr ein. Durch ihre Gewässereigenschaften ist sie ein idealer Anfänger- und Familienfluss, selbst das Baden ist hier möglich und wird von den heimischen Kindern begeistert genutzt. Eine intakte Flora und Fauna lassen auch den Naturliebhaber nicht zu kurz kommen, unzählige Vogelarten, Fische und Wildtiere sind bei entsprechendem Verhalten zu entdecken.

Auf den ruhigeren Abschnitten vermitteln weit in den Fluss hineinreichende Weiden mit ihren mangrovenartigen Wurzelwerk, Seerosenfelder und Schilfhaine ein Naturerlebnis, das sicher in Erinnerung bleiben wird.

Durch die gute Wasserqualität ist sie auch für Angler eine gute Adresse, die Konflikte zwischen Bootsfahrern, Landwirten, Mühlenbesitzern und Sportfischern sind durch gewisse Regeln auf ein Minimum reduzierbar.

Zur aktiven Freizeitgestaltung bietet die Fränkische Saale allen Naturliebhabern die entsprechende Grundlage. Da dieses Gewässer die Heimat vieler schutzbedürftiger Lebewesen und Pflanzen ist, sollte eine gewässerschonende und umweltgerechte Befahrung im Vordergrund stehen.

Befahrungsregeln für die Fränkische Saale

auf geht´s zur Canadier-Tour auf der Saale!

Art und Größe der Fahrzeuge
Zugelassen sind Kanus, Kajaks, Kanadier sowie Schlauch- und Ruderboote mit höchstens vier Plätzen und einer Gesamtlänge von maximal sechs Metern; Rafting- und Floßfahrten sowie das Zusammenkoppeln von Booten sind nicht erlaubt.

Ganzjährige Befahrungsverbote
Diese gelten für den Oberlauf der Fränkischen Saale bis zur Brücke der Kreisstraße NES 3 in Bad Neustadt/Herschfeld sowie für alle Nebengewässer der Saale; die einzigen Ausnahmen dabei bleiben die Lauer von Niederlauer bis zur Mündung und die Sinn. Bei der Sinn sind jedoch weiterhin die Befahrungsverbote der Naturschutzgebietsverordnung "Sinngrund" zu beachten, die sich bis zur Gemarkungsgrenze Schaippach erstreckt. Von hier aus bis zur Mündung ist die Sinn jedoch wie die Saale befahrbar.

Offizielle Bootumsetzstellen
Diese befinden sich oberhalb und unterhalb der acht Wehranlagen Schönauer Mühle (Schönau), Roßmühle (Weickersgrüben), Neumühle (Morlesau), Rödermühle (Diebach), Westheimer Mühle (Westheim), Saalemühle (Elfershausen), Kraftwerk (Aura) und Schloßmühle (Aschach). Auch für diese Wehranlagen gilt ein ganzjähriges Befahrungsverbot.

Nachtfahrverbot
Es gilt zwischen 21.00 Uhr und 7.00 Uhr ein ganzjähriges Nachtfahrverbot.

Organisierte Bootsveranstaltungen
mit mehr als 12 Booten sind verboten.

(Quelle: Symbol: Externer LinkSaale-Kanu-Tour )

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